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   OLG Karlsruhe, 06.10.2022 - 2 Ws 260/22   

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https://dejure.org/2022,27667
OLG Karlsruhe, 06.10.2022 - 2 Ws 260/22 (https://dejure.org/2022,27667)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.10.2022 - 2 Ws 260/22 (https://dejure.org/2022,27667)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Oktober 2022 - 2 Ws 260/22 (https://dejure.org/2022,27667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Beteiligung von Sicherungsverwahrten an den Kosten für die Sicherheitsüberprüfung elektronischer Geräte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVollzGB V BW § 52 Abs. 2 S. 2 Nr. 4
    Kostenbeteiligung; Sicherheitsprüfung elektronischer Geräte; Zur Beteiligung von Sicherungsverwahrten an den Kosten für die Sicherheitsüberprüfung elektronischer Geräte

  • rechtsportal.de

    JVollzGB V BW § 52 Abs. 2 S. 2 Nr. 4
    Kostenbeteiligung; Sicherheitsprüfung elektronischer Geräte; Zur Beteiligung von Sicherungsverwahrten an den Kosten für die Sicherheitsüberprüfung elektronischer Geräte

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Internet in der Sicherungsverwahrung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kostenbeteiligung des Sicherungsverwahrten für Sicherheitsüberprüfung elektronischer Geräte setzt gesetzliche Grundlage voraus - Ohne Rechtsgrundlage keine Pflicht zur Kostentragung für Deaktivierung des WLAN und anschließender Verplombung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 28.08.2017 - 3 Ws 369/17
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2022 - 2 Ws 260/22
    Es muss sich also um eine Leistung handeln, für deren Inanspruchnahme auch außerhalb des Vollzuges eine Gegenleistung - in der Regel die Zahlung eines Entgeltes - zu erbringen wäre (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 28.08.2017, 3 Ws 369/17, juris).

    Da es zumindest derzeit bereits an einer Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg für eine Kostenbeteiligung des Sicherungsverwahrten für die Überprüfung eingebrachter Elektrogeräte fehlt, muss der Senat hier die grundsätzliche Frage, ob Sicherungsverwahrte in Anbetracht des Charakters der Maßregel als Sonderopfer (vgl. BVerfG, a.a.O) überhaupt an Kosten für derartige Maßnahmen zur Gewährung der Sicherheit des Vollzuges beteiligt werden dürfen, vorliegend nicht entscheiden (vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 16.04.2020, 1 Vollz (Ws) 64/20; Beschluss vom 18.08.2021, 1 Vollz (Ws) 347/21 zum Maßregelvollzug; OLG Celle, Beschluss vom 28.08.2017, 3 Ws 369/17; jeweils juris).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2022 - 2 Ws 260/22
    Dem muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auch bei der Ausgestaltung des Vollzuges Rechnung getragen werden (BVerfG, Urt. v. 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08, juris).
  • OLG Hamm, 16.04.2020 - 1 Vollz (Ws) 64/20

    Sicherungsverwahrung, Kosten der Überprüfung eines Fernsehgerätes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2022 - 2 Ws 260/22
    Da es zumindest derzeit bereits an einer Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg für eine Kostenbeteiligung des Sicherungsverwahrten für die Überprüfung eingebrachter Elektrogeräte fehlt, muss der Senat hier die grundsätzliche Frage, ob Sicherungsverwahrte in Anbetracht des Charakters der Maßregel als Sonderopfer (vgl. BVerfG, a.a.O) überhaupt an Kosten für derartige Maßnahmen zur Gewährung der Sicherheit des Vollzuges beteiligt werden dürfen, vorliegend nicht entscheiden (vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 16.04.2020, 1 Vollz (Ws) 64/20; Beschluss vom 18.08.2021, 1 Vollz (Ws) 347/21 zum Maßregelvollzug; OLG Celle, Beschluss vom 28.08.2017, 3 Ws 369/17; jeweils juris).
  • OLG Hamm, 18.08.2021 - 1 Vollz (Ws) 347/21

    Verpflichtung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten zur Tragung von Kosten der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2022 - 2 Ws 260/22
    Da es zumindest derzeit bereits an einer Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg für eine Kostenbeteiligung des Sicherungsverwahrten für die Überprüfung eingebrachter Elektrogeräte fehlt, muss der Senat hier die grundsätzliche Frage, ob Sicherungsverwahrte in Anbetracht des Charakters der Maßregel als Sonderopfer (vgl. BVerfG, a.a.O) überhaupt an Kosten für derartige Maßnahmen zur Gewährung der Sicherheit des Vollzuges beteiligt werden dürfen, vorliegend nicht entscheiden (vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 16.04.2020, 1 Vollz (Ws) 64/20; Beschluss vom 18.08.2021, 1 Vollz (Ws) 347/21 zum Maßregelvollzug; OLG Celle, Beschluss vom 28.08.2017, 3 Ws 369/17; jeweils juris).
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